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Über 140'000 haben das Referendum unterschrieben

Am 26. September stimmen wir über eine Revision der Arbeitslosenversicherung ab. Die Mehrheit von Bundesrat und Parlament will die Leistungen der Versicherung verschlechtern und gleichzeitig höhere Beiträge verlangen. Dagegen haben Gewerkschaften und soziale Parteien erfolgreich das Referendum ergriffen. 140'514 Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben das Referendum unterschrieben (50'000 wären nötig gewesen). Widerstand gegen die Vorlage haben auch Städte und Gemeinden angemeldet.

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Wasserfallen: Junge schröpfen?
Der junge freisinnige Nationalrat Christian Wasserfallen meint: "Bei der 4. ALV-Revision zeichnet sich ab, dass die Jungen dann als Dank für die fehlenden Reformen am meisten geschröpft werden und die Suppe auslöffeln dürfen. Soll das Generationengerechtigkeit sein? Die ALV-Revision ist unter diesem Umstand auf ein Minimum zu begrenzen."
Gemeindepräsidenten gegen AVIG-Revision
Die geplante AVIG-Revision stösst in zahlreichen Punkten auf starke Vorbehalte. Kritik äussert unter anderem auch die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten. Der freisinnige Beat Tinner, Präsident der Vereinigung, hat gute Gründe für seine Ablehnung.

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Sogar die Jungfreisinnigen haben Bedenken
Die jungfreisinnigen haben die eidgenössischen Räte dazu aufgefordert, "das aktuelle Projekt zurückzuziehen und in Zeiten mit tieferen Arbeitslosenraten die erforderliche, langfristige und konsequente Reform mit voller Kraft anzugehen. Die jungfreisinnigen sind weder damit einverstanden, die ALV in erster Linie auf dem Buckel der Jungen zu reformieren, wie dies ursprünglich vorgesehen war, noch derselben Generation einen riesigen Schuldenberg zu hinterlassen."

 

Medienmitteilung

Krisenregionen lehnen Revision der Arbeitslosenversicherung ab

Die Stimmbürgerinnen und –bürger haben die Revision der Arbeitslosenversicherung angenommen – aber nur mit grossen Vorbehalten angesichts von Leistungskürzungen für Arbeitslose mitten in der Krise. Ein Hilfeschrei kommt aus den Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Das muss auch dem Bundesrat zu denken geben, wenn ganze Landesteile mit höher Arbeitslosigkeit nein sagen.

Das muss der Bundesrat bei der Inkraftsetzung berücksichtigen: Die Leistungskürzungen dürfen erst dann erfolgen, wenn die Krise sicher überstanden ist und sich der Arbeitsmarkt deutlich erholt hat. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB verlangt zudem, dass vorerst in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen die Möglichkeit bleibt, Taggelder ein halbes Jahr länger auszuzahlen als im Rest der Schweiz.

Ausserdem ist es für den SGB klar, dass die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung gerechter ausgestaltet werden muss. Die Tatsache, dass die hohen und höchsten Einkommen von Beitragszahlungen befreit sind, wird nicht mehr verstanden. Auch wenn bei einer Mehrheit der Stimmbevölkerung die bundesrätliche Drohung verfangen hat, dass bei einem Nein die Beiträge für alle auf 2,5 Prozent steigen, muss nun die gerechtere Finanzierung der Arbeitslosenversicherung in Zukunft umgesetzt werden.


Nein-Argumente überzeugen immer mehr Stimmberechtigte

Die Anzahl Nein-Stimmender zu Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) ist gegenüber der letzten GfS-Umfrage markant gestiegen, während der Ja-Anteil leicht zurückgegangen ist. Das Rennen ist offen. Die Gegner der Vorlage werden in den kommenden Tagen ihre Kampagne gegen die AVIG-Revision verstärken und in gezielten Aktionen Kampagnenmaterial verteilen.

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Kantone und Gemeinden weisen den schwarzen Peter zurück

Wir Exekutiv-Mitglieder aus Kantonen und Gemeinden lehnen die Revision der Arbeitslosenversicherung entschieden ab, denn sie löst keine Probleme, sondern führt nur zu einer Kostenverlagerung. Die Revision nimmt Kürzungen bei Dauer und Höhe der Taggelder vor und erhöht die Wartezeiten. Anders ausgedrückt: Die Arbeitslosen werden sich selber oder – wenn sie kein Vermögen haben – der Sozialhilfe überlassen.

Fortsetzung...

Wenn die Arbeitslosenversicherung Leistungen einschränkt und die Sozialhilfe die Existenzsicherung der Betroffenen übernehmen muss, bedeutet dies eine Kostenverschiebung an Städte und Kantone. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren rechnet mit einer jährlichen Mehrbelastung für Kantone und Gemeinden von ungefähr 155 Millionen Franken. Diese Kosten wären aus Steuergeldern zu finanzieren. Guy Morin, Regierungspräsident von Basel ist der Meinung: "Der Bund muss endlich aufhören, seine Sozialwerke auf Kosten der Sozialhilfe zu sanieren und den Schwarzen Peter den Städten und Kantonen zuzuschieben."

Die Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist zudem mit dieser Revision keineswegs gesichert. Sie würde mit den in der Revision enthaltenen Massnahmen etwa 14 Jahre dauern. Der Leistungsabbau führt demnach nicht zu einer Sanierung der Arbeitslosenversicherung sondern zu einer Langzeitbaustelle. Im Klartext heisst das: In der nächsten Krise – immer dann, wenn wir dieses Sozialwerk brauchen – werden die nächsten Leistungskürzungen kommen. Martin Waser, Sozialvorsteher der Stadt Zürich fügt an: " Die Revision ist auch inhaltlich unlogisch: Die Arbeitslosenversicherung hat den Zweck einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit zu garantieren. Davon etwa die Jüngeren auszuschliessen, ist willkürlich und zeigt, wie unkoordiniert der Bund im Bereich der Sozialversicherungen vorgeht."

Bei der letzten Revision der ALV im Jahre 2003 hat man wegen falscher Annahmen über die Höhe der Durchschnittsarbeitslosigkeit die Beiträge von damals 3 auf heute 2 Prozent gesenkt und gleichzeitig das "Solidaritätsprozent" auf höheren Einkommen gestrichen. Hätte man damals die Beiträge nur auf 2,2 Prozent statt auf 2 Prozent gesenkt und auf die Degression bei den höheren und höchsten Einkommen verzichtet, stände die ALV heute ohne Schulden da.

Das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz ist heute zerstückelt. Verschiedene Sozialversicherungen und die Sozialhilfe agieren neben- statt miteinander. Es braucht eine Gesamtschau und eine bessere Abstimmung des Systems. Ein klares Nein zu dieser Revision macht den Weg frei für eine ausgewogenere finanziell nachhaltigere Lösung, die eine Sanierung der Schulden in kürzerer Zeit ermöglicht.

Für das Komitee Exekutiv-Mitglieder gegen die AVIG-Revision

  • Elisabeth Baume-Schneider, Regierungsrätin Jura
  • Charles Beer, Staatsrat Genf
  • Jean-Christophe Bourquin, Stadtrat Lausanne
  • Christoph Brutschin, Regierungsrat Basel-Stadt
  • Ruth Genner, Stadträtin Zürich
  • Eva Herzog, Regierungsrätin
  • Peter Käppler, Stadtrat Schaffhausen
  • Daniel Leupi, Stadtrat Zürich
  • Corine Mauch, Stadtpräsidentin Zürich
  • Ruedi Meier, Sozialdirektor Luzern
  • Guy Morin, Regierungspräsident Basel-Stadt
  • Peter Neukomm, Stadtrat Schaffhausen
  • Claudia Nielsen, Stadträtin Zürich
  • André Odermatt, Stadtrat Zürich
  • Edith Olibet, Gemeinderätin Bern
  • Regula Rytz, Gemeinderätin Bern
  • Alexander Tschäppät, Stadtpräsident Bern
  • Martin Waser, Stadtrat Zürich
  • Hans-Peter Wessels, Regierungsrat Basel-Stadt

Abzocker-Einmaleins mit Beat Schlatter


Blosse Kostenschieberei – anhaltender Würgegriff – wenig Innovation

Vertreter/innen der sozialen Praxis begründeten am 9.9., warum die Kantone, die Städte und die sozialen Institutionen einhellig – und damit weit über die politischen Abgrenzungen hinaus – die AVIG-Vorlage als asozial, kurzsichtig und Scheinlösung ablehnen.

Hier ihre Argumente...


Massiv weniger ALV-Taggelder für Personen ohne Kinder

Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren ohne Kinder würden mit der AVIG-revision neu im ersten Monat der Arbeitslosigkeit nur sehr wenig Arbeitslosengeld erhalten. Betroffen wäre zum Beispiel ein verheirateter Sanitär oder Chauffeur, dessen Kinder ausgeflogen sind. Wenn seine Ehefrau nicht erwerbstätig ist, müssen die beiden nun im ersten Monat mit weniger als 1900 Fr. auskommen. Das, obwohl sie vielleicht über 20 Jahre mehr als 20‘000 Fr. einbezahlt haben.

Die Zahlen und Fakten...


Die Schweizer Städte sagen NEIN

Die vorgesehenen Kürzungen der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) führen zu einer Mehrbelastung der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe. Deswegen sagt der Schweizerische Städteverband Nein zur Revision der Arbeitslosenversicherung. Die vorgesehenen Kürzungen führen weitgehend zu Scheinlösungen. Deren Folge ist, dass Personen ohne Arbeit zunehmend von der Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe abgeschoben werden. Betroffen sind insbesondere ältere Langzeitarbeitslose und junge Erwachsene. Die Städte wehren sich gegen ein Nullsummenspiel, bei dem sich der Bund auf Kosten von Kantonen und Gemeinden saniert.

Die Medienmitteilung des Städteverbandes


Medienkonferenz: Mit gerechter Finanzierung wäre Arbeitslosenversicherung saniert

1,4 Milliarden Franken für eine misslungene Revision der Arbeitslosenversicherung? Höhere Lohnabzüge für schlechtere Leistungen? Gegen diese verkehrte Abbaurevision der Arbeitslosenversicherung wehren sich die Arbeitnehmendenorganisationen mit einer engagierten Kampagne. Würden auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.

Die Texte der Medienkonferenz...


Bundespräsidentin Leuthard in Argumentationsnotstand

Am 6. August hat Bundespräsidentin Doris Leuthard zusammen mit ihrem Arbeitsdirektor die Abstimmungskampagne für die Verschlechterung der Arbeitslosenversicherung eröffnet – eine magere Vorstellung. Es ist ihnen nicht gelungen, die Stimmberechtigten von einem Nein zur ihrer misslungenen Revision der Arbeitslosenversicherung abzuhalten. Kein Wunder, bringt die Revision doch

  • höhere Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Leistungseinbussen zu Lasten von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren, und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die keine Stelle finden,
  • höhere Ausgaben für Kantone und Gemeinden und somit für alle Steuerzahlenden.

Insgesamt kostet die misslungene Übung 1,4 Milliarden Franken. Geld, das die Beitragszahler, die Steuerzahler und die Arbeitslosen aufbringen müssen.

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Auch die Ökonomen wollen Chefs stärker zur Kasse bitten

Die hohen und höchsten Einkommen zahlen zu wenig für die Arbeitslosenversicherung (vgl. "Berechnen Sie den Abzocker-Bonus"). Das behaupten die Gewerkschaften und deshalb haben sie das Referendum gegen den AVIG-Abbau ergriffen. Jetzt geben ihnen die führenden Ökonomen recht, wie das Sonntagsblatt "Sonntag" jüngst recherchiert hat.


Economiesuisse finanziert die SVP – und die anderen wollen auch an den Topf

Ein demokratisches Trauerspiel hat sich in den ersten Tagen des Augusts abgespielt: Wie die Mittellandzeitung herausgefunden hat, lässt sich die SVP für bare Münze vom Wirtschaftsverband economieuisse für die Abstimmungskampagne zugunsten des AVIG-Abbaus anstellen. Die gekaufte Volkspartei stellt ihren Namen und ihr Logo für economieuisse-Inserate zur Verfügung. Die anderen bürgerlichen "Volksparteien" – CVP, FDP und BDP – macht das sauer. Weil sich eine politische Partei nicht kaufen lassen darf? Nein. Weil sie selber auch gerne aus dem economiesuisse-Topf gefressen hätten. Economiesuisse hat diesbezüglich Besserung versprochen.


Alles gelogen?

Über 140'000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben in nur drei Monaten das Referendum gegen den AVIG-Abbau unterschrieben (siehe Text in der linken Spalte). Diese hohe Zahl (gebraucht hätte es 50'000 Unterschriften) hat die Befürworter der Vorlage regelrecht schockiert. Nach dem Motto "was nicht sein darf, kann nicht sein", behaupten sie einfach, die Zahl stimme nicht, die Gewerkschaften hätten gelogen (siehe auch obige Meldung). Wer es genau wissen will: Die 140'514 gesammelten Unterschriften gegen den AVIG-Abbau sind genau gezählt worden.


Amtliches Verschweigen ist auch Propaganda

Mit dem Leistugsabbau bei der Arbeitslosenversicherung spart niemand, es werden lediglich Kosten verschoben. Zum Beispiel auf die Kantone und Gemeinden. Sie werden mehr Geld für Fürsorgeleistungenausgeben müssen. Darüber sind sich alle einig – sogar die Bundesverwaltung, die selber Schätzungen vorgenommen hat, wie hoch diese Mehrausgaben sein werden. Die Schätzungen sind viel zu tief, bemängeln die Gemeinde- und Kantonsvertreter. Der Skandal ist allerdings ein anderer: Der Bundesrat sagt in seinen Erläuterungen für die Stimmberechtigten, dem sogenannten "Bundesbüchlein", kein Wort zu dieser Kostenverlagerung. "Unlautere Propagand" heisst es dazu im "Tagesanzeiger".

Die wichtigsten Gründe für ein NEIN

Bewährte Versicherung nicht verschlechtern

Die Schweizer Arbeitslosenversicherung hat sich bewährt – gerade jetzt in der Krise. Dank der Versicherung werden Arbeitslose rasch wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Und wer etwas länger braucht, bis er eine Stelle findet, landet bei uns nicht einfach in der Fürsorge. Es gibt darum keinen Grund, diese erfolgreiche Versicherung zu verschlechtern.


Abzocker schonen – Arbeitslose bestrafen?

Für die Verursacher der Krise hat der Bund Milliarden aufgewendet (UBS-Rettung), die Millionen-Boni der Versager-Manager bleiben unangetastet, aber bei den Opfern der Krise will man Leistungen kürzen. Und der Gipfel ist: Einkommen über 315'000 Franken zahlen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Die Abzocker werden geschont und die Arbeitslosen bestraft. Und alle Arbeitnehmenden sollen für weniger Leistung mehr bezahlen. Das ist unfair!


Abbau zu Lasten der Arbeitslosen

Mit der Kürzung der Taggelder würde die Arbeitslosenversicherung entscheidend verschlechtert. Betroffen wären vor allem ältere Arbeitnehmende, junge Berufsleute nach ihrer Ausbildung und Frauen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen oder müssen, etwa nach einem Schicksalsschlag (schwere Krankheit, Tod des Ehegatten, Scheidung).


Unseriöser Schuldenabbau

Es ist normal, dass die Arbeitslosenversicherung in Krisenzeiten mehr ausgibt als sie einnimmt. In der nächsten Hochkonjunktur werden diese Schulden schnell wieder abgebaut. Das bestehende Arbeitslosenversicherungsgesetz hat dafür einen eingebauten Mechanismus. Mit der unseriösen Gesetzesvorlage hingegen würde der Schuldenabbau bis ins Jahr 2028 dauern.


Mehrkosten für Kantone und Gemeinden

Betroffen von den Verschlechterungen wären aber auch die Kantone und Gemeinden und somit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auf sie kämen massive Mehrausgaben bei der Fürsorge zu.

Kantone und Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit würden mit dem neuen Gesetz besonders hart getroffen: Sie könnten nicht mehr wie heute bei hoher Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenunterstützung verlängern. Darum sagen auch Vertreter von bürgerlichen Parteien aus Kantonen mit hoher Arbeitslosigkeit NEIN zum Gesetz.