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Über 140'000 haben das Referendum unterschrieben

Am 26. September stimmen wir über eine Revision der Arbeitslosenversicherung ab. Die Mehrheit von Bundesrat und Parlament will die Leistungen der Versicherung verschlechtern und gleichzeitig höhere Beiträge verlangen. Dagegen haben Gewerkschaften und soziale Parteien erfolgreich das Referendum ergriffen. 140'514 Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben das Referendum unterschrieben (50'000 wären nötig gewesen). Widerstand gegen die Vorlage haben auch Städte und Gemeinden angemeldet.

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Wasserfallen: Junge schröpfen?
Der junge freisinnige Nationalrat Christian Wasserfallen meint: "Bei der 4. ALV-Revision zeichnet sich ab, dass die Jungen dann als Dank für die fehlenden Reformen am meisten geschröpft werden und die Suppe auslöffeln dürfen. Soll das Generationengerechtigkeit sein? Die ALV-Revision ist unter diesem Umstand auf ein Minimum zu begrenzen."
Gemeindepräsidenten gegen AVIG-Revision
Die geplante AVIG-Revision stösst in zahlreichen Punkten auf starke Vorbehalte. Kritik äussert unter anderem auch die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten. Der freisinnige Beat Tinner, Präsident der Vereinigung, hat gute Gründe für seine Ablehnung.

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Sogar die Jungfreisinnigen haben Bedenken
Die jungfreisinnigen haben die eidgenössischen Räte dazu aufgefordert, "das aktuelle Projekt zurückzuziehen und in Zeiten mit tieferen Arbeitslosenraten die erforderliche, langfristige und konsequente Reform mit voller Kraft anzugehen. Die jungfreisinnigen sind weder damit einverstanden, die ALV in erster Linie auf dem Buckel der Jungen zu reformieren, wie dies ursprünglich vorgesehen war, noch derselben Generation einen riesigen Schuldenberg zu hinterlassen."

 

Das stärkste NEIN-Argument stammt
von Bundesrätin Leuthard

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Abzocker-Einmaleins mit Beat Schlatter


Massiv weniger ALV-Taggelder für Personen ohne Kinder

Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren ohne Kinder würden mit der AVIG-revision neu im ersten Monat der Arbeitslosigkeit nur sehr wenig Arbeitslosengeld erhalten. Betroffen wäre zum Beispiel ein verheirateter Sanitär oder Chauffeur, dessen Kinder ausgeflogen sind. Wenn seine Ehefrau nicht erwerbstätig ist, müssen die beiden nun im ersten Monat mit weniger als 1900 Fr. auskommen. Das, obwohl sie vielleicht über 20 Jahre mehr als 20‘000 Fr. einbezahlt haben.

Die Zahlen und Fakten...


Die Schweizer Städte sagen NEIN

Die vorgesehenen Kürzungen der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) führen zu einer Mehrbelastung der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe. Deswegen sagt der Schweizerische Städteverband Nein zur Revision der Arbeitslosenversicherung. Die vorgesehenen Kürzungen führen weitgehend zu Scheinlösungen. Deren Folge ist, dass Personen ohne Arbeit zunehmend von der Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe abgeschoben werden. Betroffen sind insbesondere ältere Langzeitarbeitslose und junge Erwachsene. Die Städte wehren sich gegen ein Nullsummenspiel, bei dem sich der Bund auf Kosten von Kantonen und Gemeinden saniert.

Die Medienmitteilung des Städteverbandes


Medienkonferenz: Mit gerechter Finanzierung wäre Arbeitslosenversicherung saniert

1,4 Milliarden Franken für eine misslungene Revision der Arbeitslosenversicherung? Höhere Lohnabzüge für schlechtere Leistungen? Gegen diese verkehrte Abbaurevision der Arbeitslosenversicherung wehren sich die Arbeitnehmendenorganisationen mit einer engagierten Kampagne. Würden auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.

Die Texte der Medienkonferenz...


Bundespräsidentin Leuthard in Argumentationsnotstand

Am 6. August hat Bundespräsidentin Doris Leuthard zusammen mit ihrem Arbeitsdirektor die Abstimmungskampagne für die Verschlechterung der Arbeitslosenversicherung eröffnet – eine magere Vorstellung. Es ist ihnen nicht gelungen, die Stimmberechtigten von einem Nein zur ihrer misslungenen Revision der Arbeitslosenversicherung abzuhalten. Kein Wunder, bringt die Revision doch

  • höhere Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Leistungseinbussen zu Lasten von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren, und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die keine Stelle finden,
  • höhere Ausgaben für Kantone und Gemeinden und somit für alle Steuerzahlenden.

Insgesamt kostet die misslungene Übung 1,4 Milliarden Franken. Geld, das die Beitragszahler, die Steuerzahler und die Arbeitslosen aufbringen müssen.

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Auch die Ökonomen wollen Chefs stärker zur Kasse bitten

Die hohen und höchsten Einkommen zahlen zu wenig für die Arbeitslosenversicherung (vgl. "Berechnen Sie den Abzocker-Bonus"). Das behaupten die Gewerkschaften und deshalb haben sie das Referendum gegen den AVIG-Abbau ergriffen. Jetzt geben ihnen die führenden Ökonomen recht, wie das Sonntagsblatt "Sonntag" jüngst recherchiert hat.


Economiesuisse finanziert die SVP – und die anderen wollen auch an den Topf

Ein demokratisches Trauerspiel hat sich in den ersten Tagen des Augusts abgespielt: Wie die Mittellandzeitung herausgefunden hat, lässt sich die SVP für bare Münze vom Wirtschaftsverband economieuisse für die Abstimmungskampagne zugunsten des AVIG-Abbaus anstellen. Die gekaufte Volkspartei stellt ihren Namen und ihr Logo für economieuisse-Inserate zur Verfügung. Die anderen bürgerlichen "Volksparteien" – CVP, FDP und BDP – macht das sauer. Weil sich eine politische Partei nicht kaufen lassen darf? Nein. Weil sie selber auch gerne aus dem economiesuisse-Topf gefressen hätten. Economiesuisse hat diesbezüglich Besserung versprochen.


Alles gelogen?

Über 140'000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben in nur drei Monaten das Referendum gegen den AVIG-Abbau unterschrieben (siehe Text in der linken Spalte). Diese hohe Zahl (gebraucht hätte es 50'000 Unterschriften) hat die Befürworter der Vorlage regelrecht schockiert. Nach dem Motto "was nicht sein darf, kann nicht sein", behaupten sie einfach, die Zahl stimme nicht, die Gewerkschaften hätten gelogen (siehe auch obige Meldung). Wer es genau wissen will: Die 140'514 gesammelten Unterschriften gegen den AVIG-Abbau sind genau gezählt worden.


Amtliches Verschweigen ist auch Propaganda

Mit dem Leistugsabbau bei der Arbeitslosenversicherung spart niemand, es werden lediglich Kosten verschoben. Zum Beispiel auf die Kantone und Gemeinden. Sie werden mehr Geld für Fürsorgeleistungenausgeben müssen. Darüber sind sich alle einig – sogar die Bundesverwaltung, die selber Schätzungen vorgenommen hat, wie hoch diese Mehrausgaben sein werden. Die Schätzungen sind viel zu tief, bemängeln die Gemeinde- und Kantonsvertreter. Der Skandal ist allerdings ein anderer: Der Bundesrat sagt in seinen Erläuterungen für die Stimmberechtigten, dem sogenannten "Bundesbüchlein", kein Wort zu dieser Kostenverlagerung. "Unlautere Propagand" heisst es dazu im "Tagesanzeiger".

Die wichtigsten Gründe für ein NEIN

Bewährte Versicherung nicht verschlechtern

Die Schweizer Arbeitslosenversicherung hat sich bewährt – gerade jetzt in der Krise. Dank der Versicherung werden Arbeitslose rasch wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Und wer etwas länger braucht, bis er eine Stelle findet, landet bei uns nicht einfach in der Fürsorge. Es gibt darum keinen Grund, diese erfolgreiche Versicherung zu verschlechtern.


Abzocker schonen – Arbeitslose bestrafen?

Für die Verursacher der Krise hat der Bund Milliarden aufgewendet (UBS-Rettung), die Millionen-Boni der Versager-Manager bleiben unangetastet, aber bei den Opfern der Krise will man Leistungen kürzen. Und der Gipfel ist: Einkommen über 315'000 Franken zahlen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Die Abzocker werden geschont und die Arbeitslosen bestraft. Und alle Arbeitnehmenden sollen für weniger Leistung mehr bezahlen. Das ist unfair!


Abbau zu Lasten der Arbeitslosen

Mit der Kürzung der Taggelder würde die Arbeitslosenversicherung entscheidend verschlechtert. Betroffen wären vor allem ältere Arbeitnehmende, junge Berufsleute nach ihrer Ausbildung und Frauen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen oder müssen, etwa nach einem Schicksalsschlag (schwere Krankheit, Tod des Ehegatten, Scheidung).


Unseriöser Schuldenabbau

Es ist normal, dass die Arbeitslosenversicherung in Krisenzeiten mehr ausgibt als sie einnimmt. In der nächsten Hochkonjunktur werden diese Schulden schnell wieder abgebaut. Das bestehende Arbeitslosenversicherungsgesetz hat dafür einen eingebauten Mechanismus. Mit der unseriösen Gesetzesvorlage hingegen würde der Schuldenabbau bis ins Jahr 2028 dauern.


Mehrkosten für Kantone und Gemeinden

Betroffen von den Verschlechterungen wären aber auch die Kantone und Gemeinden und somit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auf sie kämen massive Mehrausgaben bei der Fürsorge zu.

Kantone und Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit würden mit dem neuen Gesetz besonders hart getroffen: Sie könnten nicht mehr wie heute bei hoher Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenunterstützung verlängern. Darum sagen auch Vertreter von bürgerlichen Parteien aus Kantonen mit hoher Arbeitslosigkeit NEIN zum Gesetz.